§ 1: Anmeldung
Die Anmeldung zu Tanzkursen der Step&Jam ist verbindlich. Meldet sich der Kursteilnehmer zwei Wochen vor Beginn des Tanzkurses schriftlich bei der
Step&Jam ab, erhebt die Tanzschule eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro. Entscheidend ist der Eingang der Abmeldung in der Tanzschule Step&Jam. Bei späteren Abmeldungen ist der
Teilnehmer verpflichtet das volle Honorar zu zahlen. Dem Kursteilnehmer bleibt es unbenommen den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Für den Fall, dass der gebuchte Kurs überfüllt
ist oder wegen zu geringer Beteiligung abgesagt wird, behält sich die Tanzschule Step&Jam vor dem Kursteilnehmer einen gleichwertigen Alternativkurs anzubieten.
§ 2: Leistungsumfang
Die Tanzschule Step&Jam bietet Paar-Tanzkurse mit festen Laufzeiten von 2, 4, 6 und 12 Monaten an. Daneben bietet die Tanzschule Step&Jam Kurse
wie Kindertanz, Hip-Hop, Zumba und Sonderkurse an. Der Unterricht findet mindestens einmal wöchentlich pünktlich statt, mit Ausnahmen der Schulferientage in Niedersachsen, sowie der gesetzlichen
Feiertage. Bei Einzelanmeldungen wird seitens der Tanzschule Step&Jam keine Garantie für einen festen Tanzpartner übernommen. Der Unterricht bei Paartanzkursen dauert in der Regel 75 Minuten.
Bei geringer Anzahl wird der Unterricht auf 60 Minuten ohne Pause gekürzt. Der Unterricht bei den Solotanzkursen dauert in der Regel zwischen 50-60 Minuten. Ausgenommen sind Masterclasses, dort
varriiert die Dauer des Kurses.
§ 3: Honorar/Zahlungsbedingungen
Das Kurshonorar ist zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde fällig.
Die Tanzschule Step&Jam räumt den Kursteilnehmern ein das Kurshonorar in monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug im Lastschriftverfahren jeweils zum 01. oder
zum 15. eines Monats.
Kommt es wegen mangelnder Deckung, fehlerhafter Angabe der Kontonummer oder ungerechtfertigtem Widerspruch zu einer Lastschrift, ist die Tanzschule Step&Jam berechtigt dem Kursteilnehmer die,
für die Rücklastschrift angefallenen Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu berechnen.
§ 4: Fernbleiben vom Unterricht/ausgefallener Unterricht/Unterrichtsausfall
Versäumt der Kursteilnehmer Unterrichtsstunden, wird das Honorar weder erlassen, noch zurückerstattet. Versäumte Stunden können - soweit verfügbar - in einem stufengleichen Kurs nachgeholt
werden. Kann der Kursteilnehmer wegen einer Erkrankung oder Verletzung nicht am Unterricht teilnehmen, kann der versäumte Unterricht nach Ablauf der Vertragslaufzeit nachgeholt werden. Die
Vertragslaufzeit verlängert sich dann beitragsfrei um den krankheits- bzw. verletzungsbedingt ausgefallenen Zeitraum. Ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit- beispielsweise bei Sonderkursen-
nicht möglich, erhält der Kursteilnehmer für die versäumten Unterrichtsstunden eine Gutschrift, die auf einen Kurs seiner Wahl angerechnet wird.
Ist es dem Kursteilnehmer wegen Schwangerschaft, Wohnort-wechsel, Einberufung zum Grundwehrdienst oder nachträglich eintreten-der Bewegungsunfähigkeit dauerhaft unmöglich an dem Tanzkurs
teilzunehmen, ist er bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung berechtigt mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Fällt der Unterricht aus, ist die Tanzschule
Step&Jam berechtigt Ersatztermine anzubieten.
Erscheinen zum Unterricht eines Soltanzkurses nicht mindestens eine Teilnehmerzahl von 6 Personen, fällt der Unterricht aus und es wird auf die weiteren Termine verwiesen.
§ 5: Verzug
Ist der Kursteilnehmer mit dem Kurshonorar in Verzug, ist die Step&Jam berechtigt den Teilnehmer bis zur Begleichung des offenen Betrages vom Unterricht
auszu-schließen. Der Ausschluss ist keine Kündigung, so dass das Kurshonorar weder erlassen noch zurückerstattet wird. Wenn der Kursteilnehmer für zwei aufeinander folgende Termine mit der
Entrichtung der Kursgebühr in Verzug ist, ist die Tanzschule berechtigt den Vertrag zu kündigen. Den der Tanzschule Step&Jam, durch die Kündigung entstandenen Schaden hat der Kursteilnehmer
zu tragen, d.h. die Kursgebühr für den Zeitraum bis zur nächstmöglichen ordentlichen Kündigung des Vertrages. Dem Kursteilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass der Tanzschule Step&Jam kein
Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
§ 6: Ausschluss vom Unterricht
Die Tanzschule Step&Jam behält sich vor Teilnehmer, die den Tanzunterricht stören und/oder gegen die Hausordnung verstoßen, vom Unterricht und vom Aufenthalt in der Tanzschule auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung des Kurshonorars.
§ 7: Kündigung, Widerruf und Umtausch
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (EMAIL).
Verträge mit fester Laufzeit sind für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf (4 Wochen vor Ablauf) der Mindestvertragslaufzeit kündbar, ansonsten verlängert sich der Vertrag um einen weiteren
Monat. Die Mindestvertragslaufzeit beim Solotanz beträgt 6 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann immer mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen
monatlich gekündigt werden. Für die Kündigung der jeweils folgenden Vertragslaufzeiten gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Verträge mit einer Laufzeit von 1 bis 2 Monaten enden mit
Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass der Vertrag gekündigt werden muss. Verträge können innerhalb von 14 Tagen nach widerrufen werden. 10er Karten sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 8: Haftung
Der Aufenthalt in den Räumen der Tanzschule Step&Jam geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Tanzschule oder eines ihrer Angestellten vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Dann haftet die Tanzschule Step&Jam nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9: Datenschutz
Der Kursteilnehmer willigt in eine Speicherung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich gegenüber der Tanzschule widerrufen werden. Die Tanzschule Step&Jam verpflichtet sich alle Daten vertraulich zu behandeln.
§ 10: Preise
Alle genannten Preise verstehen sich pro Person (außer Privatunterricht) und enthalten GEMA-Gebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 11: Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Textform.